83.00 Total Fr. 1100.00 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die ausseramtlichen Entschädigungen werden wettgeschlagen. 4. (Mitteilung). E.1. Gegen diese Verfügung erhob A.X. am 4. August 2009 Einsprache an das Kantonsgericht von Graubünden, worin er sich gegen die Kürzung seines Besuchsrechts Seite 4 — 10 zur Wehr setzte. Die Eingabe wurde vom Kantonsgericht als Rekurs entgegengenommen.