Stundenansatz von Fr. 240.00 ein Honorar nach Zeitaufwand von Fr. 5760.00 er- Seite 9 — 11 gibt. Hinzu kommen der pauschalierte Auslagenersatz (3 % des Honorars) von Fr. 172.80 sowie die Mehrwertsteuer von Fr. 450.90 (7,6 % auf dem Zwischentotal von Fr. 5932.80). Die vom Gesuchsteller der X. auszurichtende Umtriebsentschädigung beläuft sich damit auf einen Betrag von Fr. 6383.70 Seite 10 — 11 III. Demnach wird erkannt 1. Das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen wird abgewiesen.