Auch bei sorgfältiger Wahrung der Interessen der Klientin bedurfte es zur Abwehr des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen keiner dreissigseitigen Rechtschrift mit Inhaltsverzeichnis, Vorschauen, Zusammenfassungen und anderen Wiederholungen (zur angeblich fehlenden Aktivlegitimation etwa). Weitgehend unnötig war aber auch die einlässliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Beanstandungen des Architekten an der Werkausführung, geht es hier doch nicht um einen Streit zwischen Bauherrschaft und Unternehmerin um angebliche Mängel. Angemessen erscheint bei dieser Sachlage ein Aufwand von 24 Stunden, was drei bis vier Arbeitstagen entspricht und bei einem nicht zu beanstandenden