Seite 2 — 15 ters den Zaun zu touchieren. Auf Aufforderung des Kreispräsidenten fuhr Y. mit seiner Landwirtschaftsmaschine aus der Garage und versuchte, in die Zufahrtsstrasse einzubiegen, was ihm nicht gelang (vgl. act. 8, Foto 4). A. hielt fest, dass er den Zaun in diesem Bereich nicht zurücksetzen werde. Jedoch gestatte er Y. mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen nach Norden um den Stall herumzufahren, um auf die Zufahrtsstrasse zu gelangen. An dieser mündlichen Zusage, die er ihm schon vor einigen Jahren gemacht habe, halte er weiterhin fest. Y. bestätigte, dass das Gegenrecht auch für ihn gelte.