Einerseits weil er nicht zum kreisamtlichen Verfahren gehört und andererseits, weil die einfache Einberufung und Durchführung einer Stockwerkeigentümerversammlung mit zwei Stockwerkeinheiten keinen Beizug eines Rechtsanwalts erfordert. Sodann verrechnet Rechtsanwalt Schütt für die sechsseitige "Prozesseingabe", welche zudem zu rund der Hälfte Begründungen zu unzulässigen Begehren enthält, über 6 Stunden. Dies ist bei weitem überrissen; führen doch die Gesuchsteller darin zu Recht an, dass die Bestellung eines Verwalters "ohne Begründung und ohne Interessennachweis" verlangt werden kann.