Der Vertragsvorschlag der Treuhandbüro C. AG sei daher untauglich. Die Gesuchsteller beanstandeten im weiteren, dass das Honorar von Fr. 1'800 pro Jahr zwar verlockend klinge, doch würden die "spese e altri costi" separat verrechnet, was letztendlich zu höheren Kosten führe als im Vertrag unter Ziff. 1 erwähnt. Weiter führten sie aus, dass Herr K. mit Herrn X. befreundet sei, was keine gute Voraussetzung für eine unparteiliche Verwaltungstätigkeit sei, insbesondere weil diesem bei Stimmengleichheit der Stichentscheid zukomme.