SVG wird die Verletzung von Verkehrsregeln unter Strafe gestellt, wobei es sich dabei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt. Eine Handlung wird wegen ihrer typischen Gefährlichkeit allgemein mit Strafe bedroht, unabhängig davon, ob im konkreten Fall ein Rechtsgut in Gefahr gerät. Dies im Unterschied zu den konkreten Gefährdungsdelikten, wo das Gesetz den Eintritt der Gefahr im Einzelfall fordert. Daraus folgt, dass es bei