__ telefonisch bei der Einsatzzentrale der Stadtpolizei O.1_____ und beschwerte sich darüber, dass der Lieferwagen von Y._____ angeblich trotz Nachtfahrverbot in die Altstadt gefahren sei und durch das Beladen und Entladen von Material Lärm verursache. Daraufhin begab sich eine Polizeipatrouille an die _____gasse, wo die Polizisten den Lieferwagen _____ antrafen. Die Polizisten befragten Y._____ zum Sachverhalt und liessen sich die Altstadt- und Nachtfahrbewilligung zeigen. Später erschien auch X._____ vor Ort und äusserte sich zum Geschehen. Am 8. Oktober 2014 respektive am 23. Oktober 2014 wurden X._____ bzw. Y._____ von der Stadtpolizei O.1__