– dass dieser mit Fax-Schreiben vom 3. August 2014 Einsprache erhoben habe, – dass der Strafbefehl gemäss Track & Trace am 17. Juni (recte: Juli) 2014 zugestellt worden sei und die Einsprachefrist von 10 Tagen somit am 18. Juni (recte: Juli) 2014 begonnen habe, – dass die Einsprache spätestens am 28. Juni (recte: Juli) 2014 bei der Schweizerischen Post hätte eintreffen müssen,