C. Mit Schreiben vom 22. Januar 2008 forderte Rechtsanwalt Ettisberger den Kreispräsidenten Fünf Dörfer auf, für den weiteren Verlauf des Amtsbefehlsverfahrens wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten. Er berief sich hierfür auf dessen Verfügung vom 21. Januar 2008. Auf die näheren Ausführungen zur Begründung des Ausstandsbegehrens wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.