hat sich ergeben: 2 A. Mit Eingabe vom 18. Januar 2008 liessen lic. oec. Z. und weitere Beteiligte beim Kreispräsidenten Fünf Dörfer ein gegen Y., X. und die W. gerichtetes Begehren um Erlass eines Amtsbefehls einreichen. Die Gesuchsgegner sollten verpflichtet werden, näher bezeichnete Sachen herauszugeben und dem Gesuchsteller I den Zutritt zu ihren Geschäftsräumen zu ermöglichen. Ausserdem sei ihnen zu verbieten, die von der Herausgabepflicht betroffenen Sachen zu verändern, zu vernichten oder zu veräussern.