Angesichts des zerrütteten nachbarschaftlichen Verhältnisses zwischen Z. und Y. auf der einen sowie von V., U. und S. und T. auf der anderen Seite hat sich der Kreispräsident X. seit Jahren immer wieder mit den Auseinandersetzungen am R.-Weg in Q. zu befassen. Mit der pauschalen Behauptung, er sei somit vorbefasst, lässt sich indessen sein Ausstand noch nicht erzwingen.