G. W. und der Rechtsvertreter der Nachbarn V., U. und S. und T. erhielten auch vor der Justizaufsichtskammer Gelegenheit, sich zum Ausstandsbegehren zu äussern. In ihren Schreiben vom 16. Oktober 2008 verzichteten sie indessen auf die Einreichung einer näheren Vernehmlassung. Die Justizaufsichtskammer zieht in Erwägung: