E. Der Kreispräsident überliess das Ausstandsbegehren zur Weiterbehandlung seiner Stellvertreterin P.. Sowohl W. wie der Rechtsvertreter der Nachbarn V., U. und S. und T. bestritten ihr gegenüber, dass dem Gesuch entsprochen werden müsse. F. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2008, mitgeteilt am 14. Oktober 2008, übermittelte schliesslich die Stellvertreterin des Kreispräsidenten X. die Eingabe von Rechtsanwalt Stieger vom 03. Oktober 2008 der Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts. 3