C. Am 29. September 2008 übermittelte der Kreispräsident X. diese Eingabe Rechtsanwalt Alexander R. Lecki in Winterthur, der in jüngerer Zeit in prozessualen Auseinandersetzungen die Interessen von Z. und Y. wahrnimmt. Er überliess es ihm, allenfalls ein neues (verbessertes) Ausstandsbegehren einzureichen. D. Mit Schreiben vom 03. Oktober 2008 wandte sich Rechtsanwalt Felix Stieger an den Kreispräsidenten X. und forderte ihn im Namen von Z. und Y. auf, in der hängigen Angelegenheit betreffend Besitzesschutz und Friedensbürgschaft ohne Verzug in den Ausstand zu treten.