A. Beim Kreisamt X. ist ein Verfahren betreffend Besitzesschutz und Friedensbürgschaft anhängig, welches V., U. sowie S. und T. angestrengt haben. In Zusammenhang mit dem Begehren um Erlass eines Amtsbefehls wird dabei Z. und Y. vorgeworfen, auf den Parzellen ihrer Nachbarn am R.-Weg in Q. einen Teil des Strassenbelags (Pflästerung) entfernt zu haben.