R. wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens vor Bezirksgericht Landquart, bestehend aus: ▪ einer Gerichtsgebühr von Fr. 385.00 ▪ einer Schreibgebühr von Fr. 176.00 ▪ Barauslagen von Fr. 55.00 ▪ total somit Fr. 616.00 werden den Klägern unter solidarischer Haftung auferlegt. 3. (Rechtsmittelbelehrung) 4. Mitteilung an: ….“