Laut telefonisch erhaltener Auskunft stellte sich B. bei den letzten Bezirksgerichtswahlen für die am 01. Januar 2009 beginnende Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2008 ist er aber nach wie vor Mitglied des Bezirksgerichtes Inn. – Zum Begehren um Bezeichnung eines unbefangenen Richters selbst wurden keine Vernehmlassungen eingeholt.