A. In einer prozessualen Auseinandersetzung zwischen der A. als Klägerin und Widerbeklagten sowie B. als Beklagten und Widerkläger betreffend Forderung wurde am 26. Juni 2008 durch die Kreispräsidentin Val Müstair als Vermittlerin nach erfolglosen Einigungsbemühungen der Leitschein ausgestellt. Er enthält unter anderem den Vermerk, dass die weitere Behandlung der Angelegenheit nunmehr Sache des Bezirksgerichtes Inn sei. – Die Sendung mit dem Leitschein wurde am 27. Juni 2008 der Post übergeben und ging offenbar am 30. Juni 2008 bei der Klägerin ein.