Es ging um ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen, das bereits nach kurzer Zeit wegen Rückzugs wieder abgeschrieben werden musste. Hiermit zu befassen hatte sich Stefano Delcò nicht als Anwalt, sondern in seiner Eigenschaft als Präsident des Bezirksgerichtes Moesa. Sein Verhalten in dieser Funktion weist nun aber keinerlei Auffälligkeiten auf, welche den Schluss erlauben würden, dass er der heutigen Beklagten und ihrem Geschäftsführer gegenüber voreingenommen sei.