Andernfalls hätte es eine Partei in der Hand, Richterinnen und Richter durch haltlose Anschuldigungen an der Ausübung ihrer verfassungsmässigen Aufgabe zu hindern. – Weiter wird lic. iur. Stefano Delcò vorgeworfen, er sei vor Jahren in einer Auseinandersetzung mit der W. von der Z. bzw. ihrem Geschäftsführer als Anwalt verpflichtet worden; geholfen habe er dann aber der Gegenpartei. Abgesehen davon, dass hierfür wiederum keinerlei Beweise geliefert werden, ist bereits die Ausgangslage klar aktenwidrig. Es ging um ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen, das bereits nach kurzer Zeit wegen Rückzugs wieder abgeschrieben werden musste.