betreffend den Ausstand des Bezirksgerichtspräsidenten Moesa, hat sich ergeben: 2 A. Vor Bezirksgericht Moesa ist eine Forderungsstreitsache anhängig, welche die Y. gegen die Z. angestrengt hat. Mit Eingabe vom 28. Februar 2008 liess die Beklagte durch ihren einzelzeichnungsberechtigten Geschäftsführer (X.) beantragen, dass der Bezirksgerichtspräsident (lic. iur. Stefano Delcò) für den weiteren Verlauf des Prozesses in den Ausstand trete. Der Betroffene bestritt, dass hierzu Anlass bestehe.