Beschwerdeführern wurden unter solidarischer Haftung die Kosten des vorsorglichen Massnahmeverfahrens in der Höhe von Fr. 1500.00 sowie jene des Grundbuchamtes Oberengadin für die Eintragung der Verfügungsbeschränkungen (Ziff. 3 des Dispositivs), desgleichen jene für deren Löschung (Ziff. 4 des Dispositivs). Ausserdem wurden Z., X. und U. solidarisch verpflichtet, Y. für das vorsorgliche Massnahmeverfahren eine Umtriebsentschädigung von Fr. 1000.00 zu bezahlen (Ziff. 5 des Dispositivs). Schliesslich gingen auch noch die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Bezirksgerichtsausschuss Maloja von Fr. 300.00 unter solidarischer Haftung zulasten von Z., X. und U. (Ziff. 6 des Dispositivs).