E. Am 07. November 2005 erging durch das Bezirksgerichtspräsidium Maloja, Vizepräsident lic. iur. Franco Giacometti, eine Verfügung, welche am 17. November 2005 mitgeteilt wurde. Darin begnügte er sich nicht mit Anordnungen, die darauf gerichtet waren, die im vorsorglichen Massnahmeverfahren erwirkte Vormerkung von Verfügungsbeschränkungen rückgängig zu machen (Ziff. 1 des Dispositivs), sondern er schrieb gleichzeitig die drei Beschwerden als gegenstandslos geworden ab, mit denen Z., X. und U. die in der Verfügung vom 28. September 2005 enthaltene Kosten- und Entschädigungsregelung beim Bezirksgerichtsausschuss Maloja angefochten hatten (Ziff. 2 des Dispositivs). Den drei