tungsklagen wieder zurückziehen. Hiervon erhielt auch das Bezirksamt Maloja Kenntnis. Am 04. November 2005 liess Z. beim Bezirksgerichtspräsidium Maloja beantragen, es seien die am 28. September 2005 im vorsorglichen Massnahmeverfahren ergangenen Verfügungsbeschränkungen aufzuheben und es sei das Grundbuchamt Oberengadin anzuweisen, die entsprechenden Vormerkungen zu löschen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten von Y..