Als in der Folge seine Ankündigung, die Prozessleitung beibehalten zu wollen, unwidersprochen blieb, interpretierte er dies offenkundig dahin, dass die Kläger an der förmlichen Behandlung ihrer Ausstandsbegehren nicht länger interessiert seien. Dies geschah wohl etwas vorschnell. Wie ihre (allerdings treuwidrig spät erfolgte) Eingabe vom 17. November 2005 an die Justizaufsichtskammer zeigt, erwies sich die Annahme, dass die Ausstandsfrage gegenstandslos geworden sei, als Fehleinschätzung.