A. In Zusammenhang mit drei beim Bezirksgericht Y. anhängigen Zivilrechtsstreitigkeiten, einer Klage aus Arbeitsvertrag (Proz. Nr. 130-2005-173) sowie zwei Aberkennungsklagen (Proz. Nr. 110-2005-2 und Proz. Nr. 110-2005-3), wandten sich die Erben Z. mit einer als Beschwerde bezeichneten Eingabe vom 17. November 2005 an die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichtes mit dem Begehren: „1. Der Präsident des Bezirksgerichts Y., lic.