2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 500.-- gehen je zur Hälfte zu Lasten des Y. und des Kantons Graubünden, die der Beschwerdeführerin in gleichem Verhältnis eine aussergerichtliche Entschädigung von Fr. 500.-- zu bezahlen haben. 3. Mitteilung an: __________ Für die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Präsident Der Aktuar