1. Der Kreispräsident Klosters hat zwei Entscheide erlassen und dagegen sind zwei Beschwerden erhoben worden. Zwar hat nur Y. und nicht auch Z. die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens verlangt. Die angefochtenen Entscheide lauten aber genau gleich. Es rechtfertigt sich daher, beide Beschwerden in einem einzigen Beschluss zu behandeln