1. Das Gesuch wird gutgeheissen und für die Behandlung des Rechtsöffnungsverfahrens des Kantons Graubünden gegen A._____ in der Betreibung Nr. B._____ des Betreibungs- und Konkursamtes der Region Plessur wird der Einzelrichter am Regionalgericht Imboden für zuständig erklärt. 2. Die Kosten dieses Beschlusses von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden und gehen zu Lasten der Gerichtskasse des Kantonsgerichts.