3.1. Wie aus dem Schreiben der PUK Baukartell an lic. iur. utr. X._____ vom 10. September 2019 (act. 01.1) hervorgeht, setzte der Grosse Rat des Kantons Graubünden am 13. Juni 2018 eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein, "um die kolportierten Kartellabsprachen im Bündner Baugewerbe und das Verhalten verschiedener Stellen gegenüber dem Whistleblower B._____ abzuklären". Daraufhin erarbeitete die PUK Baukartell einen Berichtsentwurf, welcher nach Gewährung des rechtlichen Gehörs der darin aufgeführten Personen und Behörden dem Grossen Rat des Kantons Graubünden übergeben wird (vgl. act.