8 / 10 10. Gegen diesen Entscheid, mit welchem über grundsätzliche Fragen des Personalrechts bezüglich der Mitglieder der Regionalgerichte entschieden wird, ist kein ordentliches Rechtsmittel gegeben. Es verbleibt die Möglichkeit einer Aufsichtsbeschwerde gegen das Kantonsgericht beim Grossen Rat im Sinne von Art. 70 GOG. 9 / 10 III. Demnach wird erkannt: 1. Das Gesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten dieses Beschlusses von CHF 1'500.00 verbleiben beim Kanton Graubünden. 3. Mitteilung an: 10 / 10