6. Sodann erachtet das A._____ es als angemessen, dass die Regionalrichterinnen und Regionalrichter von der Regelung des Personalrechts über die vorzeitige Alterspensionierung sollten profitieren können, wenn die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllt seien. Eine Spezialregelung sei diesbezüglich für die Kompensation vorzusehen, weil die Pensen gesetzlich vorgeschrieben seien und nicht einfach verändert werden könnten. Nähere Angaben über die Ausgestaltung derselben erfolgen nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass eine vorzeitige Pensionierung nach dem Modell des Personalgesetzes (Art.