Der Einwand, eine solche Nichtwahl sei unwahrscheinlich, könne dabei nicht gehört werden. Treffe er zu, so führe eine Regelung zu keiner zusätzlichen Belastung des Kantons. Zunächst ist festzuhalten, dass die Möglichkeit der Nichtwiederwahl bei politischen Wahlen, seien es Volkswahlen oder Wahlen durch andere politische Instanzen, systemimmanent ist. Wer sich einer Wahl stellt, muss auch damit rechnen, dass er nicht gewählt oder wiedergewählt wird und einer anderen Kandidatin oder einem anderen Kandidaten der Vorzug gegeben wird. Dies schliesst nicht aus, dass der