Die Gewährung von zusätzlichen Freitagen als Honorierung einer langjährigen Treue zum Arbeitgeber bedingt jedoch eine direkte Abhängigkeit von Entlöhnung und zeitlichem Engagement des Mitarbeiters. Das heisst, er hat bei einem bestimmten Lohn und einer vorgegebenen Arbeitszeit zusätzlich Anspruch auf bezahlte Freitage (Ferien, Feiertage, Wochenenden), welche nun nach einer Anzahl Dienstjahren mit einem Dienstaltersurlaub ausgeweitet