Dies schliesst aber nicht aus, dass für die Festlegung, ob das Amt als Voll-, Haupt, Halb- oder Nebentätigkeit ausgeübt werden soll, auf eine Schätzung des Aufwands für die ordentliche Erfüllung der sich stellenden Aufgaben zurückgegriffen werden kann. Wie lange eine Amtsperson sodann individuell und konkret für die Erfüllung ihrer Amtstätigkeiten benötigt, hängt von weiteren Faktoren wie Ausbildung, Erfahrung und Effizienz ab, die bei der Wahl des Amtsinhabers mitspielen können und sollen.