2 / 10 stellungen, welche jedoch zu keinem eindeutigen Ergebnis führten, stellte das Personalamt in Frage, ob sich die verlangte Klärung wie beantragt mit einem Grundsatzentscheid bewerkstelligen lasse. Da die aufgeworfenen Unklarheiten offenbar schon seit Jahren unter Juristen immer wieder zu Diskussionen Anlass gäben, spreche im Interesse der Rechtssicherheit einiges dafür, dass die gewünschte definitive Klärung letztlich über eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen herbeizuführen sei.