2017 tätigen Ärzte der Psychiatrischen Dienste Graubünden, würden, soweit erforderlich und durch das DJSG möglich, vom Amtsgeheimnis entbunden. Weitere allfällig erforderliche Entbindungen von Schweigepflichten seien durch den Beauftragten bei den betroffenen Personen direkt einzuholen.