mit den Rechten und Pflichten des DJSG versehen und der Verschwiegenheit gegenüber anderen Stellen und Dritten verpflichtet. Ausserdem wurde festgehalten, dass er im Rahmen seiner Abklärungen diverse Personen aus Dienststellen des DJSG befragen müsse. Die vom Beauftragten zu befragenden Personen, insbesondere die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, der Amtsarzt sowie die im Rahmen der Fürsorglichen Unterbringung von C._____ vom 15. Juni 2017 tätigen Ärzte der Psychiatrischen Dienste Graubünden, würden, soweit erforderlich und durch das DJSG möglich, vom Amtsgeheimnis entbunden.