Es seien die Rollen sämtlicher Beteiligter "aus dem Verantwortungsbereich des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG)" zu klären und der Sachverhalt sei auf seine Gesetzmässigkeit, die Übereinstimmung mit internen Weisungen, etc. und insbesondere die Verhältnismässigkeit hin zu prüfen. Im Anschluss gebe der Beauftragte allfällige Empfehlungen zu Struktur, Organisation, Abläufen und Aufsicht ab. Mit Departementsverfügung (act. 01/3) vom 6. Juni 2018 wurde der Beauftragte Dr. B._____ mit den Rechten und Pflichten des DJSG versehen und der Verschwiegenheit gegenüber anderen Stellen und Dritten verpflichtet.