3.1. Vorliegend wurde gemäss Regierungsbeschluss vom 5. Juni 2018 (act. 01/2) Dr. B._____ beauftragt, den Sachverhalt der Vorfälle vom 15. Juni 2017 in Sachen C._____ sowie mögliche vor- und nachgelagerte im Zusammenhang stehende Vorgänge, insbesondere vom 19. Dezember 2016 und 17. November 2017, zu ermitteln. Es seien die Rollen sämtlicher Beteiligter "aus dem Verantwortungsbereich des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG)" zu klären und der Sachverhalt sei auf seine Gesetzmässigkeit, die Übereinstimmung mit internen Weisungen, etc. und insbesondere die Verhältnismässigkeit hin zu prüfen.