Angesichts der bereits mehrfach publizierten Praxis zur subsidiären Natur der Aufsichtsbeschwerde hätte sich bei deren Konsultation, welche von einem Rechtsanwalt erwartet werden darf, leicht erkennen lassen, dass es aussichtslos ist, mit Anliegen wie den Vorgebrachten an die Justizaufsichtskammer zu gelangen. Insofern rechtfertigt es sich, die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'500.-- dem Beschwerdeführer aufzuerlegen. Dieser hat den Beschwerdegegner zudem aussergerichtlich zu entschädigen. Angesichts der Schwierigkeit der Sache und des notwendigen zeitlichen Aufwands erscheint eine Entschädigung in Höhe von Fr. 1'000.-- inkl. MwSt. als angemessen.