Was das genannte Schreiben der Gegenpartei, auf welches der Beschwerdeführer verweist, betrifft (act. B.5), handelt es sich um eine Kopie des Gesuchs von Y._____ um Anordnung der superprovisorischen Massnahmen mit dem Vermerk "Bezirksgericht Maloja, Doppel der Rechtsschrift (samt Beilage) an die Gegenpartei zur Stellungnahme vom 27. Juli 2015 (act. B.5) und keineswegs um den Entscheid in der Sache. Dieses Gesuch stellte das Bezirksgerichts Maloja umgehend X._____ zu, um ihm das rechtliche Gehör zu gewähren. Dass diese Aufforderung bereits vor Erlass der superprovisorischen Massnahme erging, stellt ebenfalls keine Ordnungswidrigkeit des Bezirksgerichts Maloja dar.