Im Gegensatz dazu handelte es sich bei der Sendung für den Beschwerdeführer wie auch für Rechtsanwalt Dr. iur. C._____ und die B._____AG - da anscheinend Akten mitgeschickt wurden - um Pakete, welche trotz Versand mit der Versandart PostPac Priority erst am Dienstag, 21. Juli 2015 abgeholt werden konnten. Dass am Samstag grundsätzlich keine Zustellung von Paketen erfolgt, kann wohl schwerlich dem Bezirksgericht Maloja angerechnet werden. Damit erklärt sich, weshalb insbesondere die H._____AG bereits einen Tag früher Kenntnis des angefochtenen Entscheids erhielt. Was das genannte Schreiben der Gegenpartei, auf welches der Beschwerdeführer verweist, betrifft (act.