b) Der Beschwerdeführer rügt des Weiteren, der zuständige Einzelrichter am Bezirksgericht Maloja, Dr. iur. Franz Degiacomi, sei mit der Gegenpartei, namentlich mit Y._____, freundschaftlich verbunden, weshalb seine Entscheide wohl als eine Art Freundschaftsdienst bezeichnet werden müssten. Soweit der Beschwerdeführer damit einen Ausstandsgrund gegen Dr. iur. Franz Degiacomi geltend machen möchte, ist er ebenfalls auf die Zivilprozessordnung zu verweisen. Gemäss Art.