a) Die Rechtsbegehren des Beschwerdeführers bezwecken allesamt, dass die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts als Aufsichtsbehörde in die Rechtsprechung des Bezirksgerichts Maloja materiell eingreift. Mit seinen Einwänden zweifelt er nur die inhaltliche Richtigkeit von mehreren im Rahmen der Streitigkeit zwischen ihm und Y._____ ergangenen Entscheiden an. Kann er sich mit diesen Entscheiden nicht einverstanden erklären, hat er indessen die Möglichkeit, diese beim Kantonsgericht anzufechten. Dies hat er denn im Falle der Anordnung der von Y._____ beantragten vorsorglichen Massnahmen auch gemacht (siehe ZK2 14 38).