E. In seiner Stellungnahme vom 10. August 2015 führt Dr. iur. Franz Degiacomi aus, die Entscheide des Bezirksgerichtspräsidiums Maloja würden auf einer Einschätzung beruhen, wonach die Vorbringen des Gesuchstellers als wahrscheinlich und glaubwürdig beurteilt worden seien, wenn auch nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich die Sachlage anders darstelle. Die Verfahren seien so rasch wie möglich geführt worden, entsprechend den personellen Möglichkeiten des Bezirksgerichts. Er kenne weder den Gesuchsteller noch dessen Anwalt persönlich und stehe in keiner Beziehung zu diesen Personen.