Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, das Gesuch der Gegenseite vom 14. Juli 2015 sei zwar weitschweifig und aufgebläht, es gebe aber inhaltlich nichts, was eine Gutheissung der superprovisorischen Massnahmen rechtfertigen würde. Diese würden bei ihm zu krassen wirtschaftlichen Folgen führen. In sämtlichen Verfahren würden von der Gegenseite Behauptungen und Anschuldigungen aufgestellt, ohne dafür entsprechende Beweise vorzulegen. Dennoch übernehme der Gerichtspräsident wieder und wieder die Behauptungen der Gegenpartei, ohne seine Vorbringen und Beweismittel in irgendeiner Art und Weise zu berücksichtigen oder zu würdigen. Es sei auch kein Geheimnis, dass Y._____ dem Gerichts-