Seite 2 — 9 3. Das Bezirksgericht Maloja sei anzuweisen, den Entscheid vom 17.07.2015 aufzuheben. 4. Eventualiter seien die Ziffern 2 und 5 des Entscheids vom 17.07.2015 aufzuheben. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."