D. Mit Eingabe vom 27. Juli 2015 reichte X._____ beim Kantonsgericht von Graubünden eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bezirksgericht Maloja ein, worin er das folgende Rechtsbegehren stellte: "1. Es sei festzustellen, dass das Verfahren bezüglich der Anordnung vorsorglicher/superprovisorischer Massnahmen vor dem Bezirksgericht Maloja nicht rechtmässig verläuft und superprovisorische Massnahmen ohne Grundlage und Überprüfung der Fakten und Folgen ausgesprochen werden. 2. Es sei insbesondere festzustellen, dass der Gerichtspräsident Dr. iur. Franz Degiacomi die Schweizerische Zivilprozessordnung missachtet.